AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen)

1. Regelungsgegenstand
1.1. Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte von Michaela Weigelt Internetdienstleistungen, nachfolgend „Anbieter“ genannt, mit ihren gewerblichen Vertragspartnern, nachstehend „Kunde“ genannt. Diese AGB gelten auch dann, wenn der Anbieter bei entgegenstehender oder von diesen AGB abweichender Bedingungen des Kunden die Leistungen vorbehaltlos ausführt. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nicht, es sei denn, diesen wurde ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
1.2. Die jeweiligen Leistungen und Lieferungen werden in einem gesonderten Angebot mit dazugehöriger Leistungsbeschreibung festgelegt.
1.3. Angebote des Anbieters sind stets freibleibend und unverbindlich. Die Ausführung von Leistungen gelten erst dann als angenommen, wenn sie vom Anbieter schriftlich in Form einer Auftragsbestätigung oder durch Mitteilung über den Beginn der Ausführung bestätigt werden.

2. Vergütung
2.1. Die Höhe der Vergütung sowie der Abrechnungsmodus richtet sich nach der jeweiligen vertraglichen Vereinbarung. Rechnungen des Anbieters sind zahlbar innerhalb von 7  Tagen nach Rechnungseingang ohne jeden Abzug.
Der Kunde kommt 30 Tage nach Zugang der Rechnung oder durch Mahnung oder, wenn der Zeitpunkt der Zahlung kalendermäßig bestimmt ist, durch Nichtzahlung zum vereinbarten Zeitpunkt in Verzug. Ab Verzugseintritt steht dem Anbieter ein Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu, sofern der Kunde nicht nachweist, dass dem Anbieter ein geringerer Zinsschaden entstanden ist. Das Recht zur Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Verzugsschadens bleibt unberührt.Das einfache, zeitlich und räumlich uneingeschränkte Nutzungsrecht an den Kreativleistungen durch den Auftragnehmer geht an den Auftraggeber erst dann über, sobald der vollständige Rechnungsbetrag beglichen wurde.
2.2. Wenn der Kunde Aufträge, Arbeiten, Planungen und dergleichen ändert oder abbricht bzw. die Voraussetzungen für die Leistungserstellung ändert, wird er dem Anbieter alle dadurch entstandenen Kosten ersetzen und den Anbieter von allen Verbindlichkeiten gegenüber Dritten freistellen.
2.3. Falls der Kunde vor Beginn der Auftragsbearbeitung vom Vertrag zurücktritt, kann der Anbieter einen angemessenen Teil der vereinbarten Vergütung als Stornogebühr verlangen.

3. Leistungszeit
Vereinbarte Leistungs- und Liefertermine verlängern sich jeweils um den Zeitraum, in dem der Anbieter durch Umstände, die nicht von ihm zu vertreten sind, an der Erbringung der Leistung gehindert ist. Gleiches gilt für den Zeitraum, in dem der Anbieter auf Informationen oder Mitwirkungshandlungen des Kunden wartet. Ein vereinbartes Lieferdatum gilt als Richtdatum und unter Vorbehalt, Fixtermine müssen ausdrücklich schriftlich vereinbart werden.

4. Mitwirkung des Kunden
4.1. Der Kunde stellt dem Anbieter die in die Web-Site einzubindenden Inhalte (Texte, Bilder, Grafiken, Logos, Tabellen, etc.) in der vereinbarten Form zur Verfügung. Für die Beschaffung oder Herstellung der Inhalte ist der Kunde verantwortlich, so nicht anders schriftlich vereinbart.
Bilder, Produktfotos, Texte und Logos sowie weitere erforderliche Informationen werden vom Kunden geliefert. Der Kunde sichert dabei zu, dass er berechtigt ist, das Basismaterial (Bilder, Logo, Texte) zur Verfügung zu stellen, die Verantwortlichkeit für alle Inhalte liegt beim Auftraggeber. Wenn Urheber- Marken- oder sonstige Schutzrechte Dritter bestehen, stellt der Auftraggeber sicher, dass er im Besitz der erforderlichen Rechte und Lizenzen für eine Nutzung ist. Der Kunde hält den Anbieter bei Inanspruchnahme Dritter wegen einer Rechtsverletzung frei inkl. sämtlicher notwendigen Rechtsverfolgungskosten.
4.2. Der Kunde stellt dem Anbieter alle sonstigen zur Durchführung der Vertragsleistungen erforderlichen Unterlagen und Informationen zur Verfügung.

5. Haftung
5.1. Für Sach- und Rechtsmängel haftet der Anbieter nach den gesetzlichen Bestimmungen. Sind an dem Vertrag nur Kaufleute beteiligt, so gelten ergänzend die §§ 377 ff. HGB.
5.2. Außerhalb der Haftung für Sach- und Rechtsmängel haftet der Anbieter unbeschränkt, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Er haftet auch für die leicht fahrlässige Verletzung von wesentlichen Pflichten (Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet) und für die Verletzung von Kardinalpflichten (Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut), jedoch jeweils nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Für die leicht fahrlässige Verletzung anderer Pflichten haftet der Anbieter nicht.
5.3. Die Haftungsbeschränkungen des Abs. 5.2 gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, für einen Mangel nach Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit des Produktes und bei arglistig verschwiegenen Mängeln. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
5.4. Ist die Haftung des Anbieters ausgeschlossen oder beschränkt, so gilt dies ebenfalls für die persönliche Haftung seiner Angestellten, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
5.6. Der Anbieter ist für die vom Kunden bereitgestellten Inhalte nicht verantwortlich. Insbesondere ist er nicht verpflichtet, die Inhalte auf mögliche Rechtsverstöße zu überprüfen. Sollten Dritte den Anbieter wegen möglicher Rechtsverstöße in Anspruch nehmen, die aus der Ausführung seines Auftrages bzw. den Inhalten der Web-Site resultieren, ist der Kunde verpflichtet, den Anbieter von jeglicher Haftung gegenüber Dritten freizustellen und dem Anbieter die Kosten zu ersetzen, die diesem wegen der möglichen Rechtsverletzung entstehen. Dies gilt auch bei Rechtsverstößen gegen Urheberrechte.
5.7. Der Anbieter haftet nicht für die Zuteilung des vom Kunden beantragten Domainnamens durch die zuständige Registrierungsstelle.

6. Abnahme
6.1. Abnahmetermine werden im Projektverlauf einvernehmlich durch die Parteien bestimmt. Der Anbieter ist berechtigt, dem Kunden einzelne Leistungen zur Teilabnahme vorzulegen.
6.2. Sobald der Anbieter die Leistung bzw. Teilleistung erbracht hat, wird der Kunde innerhalb von zwei Wochen eine Funktionsprüfung durchführen und den Anbieter über das Ergebnis der Funktionsprüfung, insbesondere über auftretende offensichtliche Mängel, schriftlich unterrichten. Sofern der Kunde dem Anbieter innerhalb dieser Frist keine offensichtlichen Mängel anzeigt oder die Leistung des Anbieters in Gebrauch nimmt, gilt die Abnahme als erteilt.

6.3. Anlässlich der Funktionsprüfung auftretende, abnahmerelevante Mängel wird der Anbieter in angemessener Frist beseitigen oder in sonstiger Form beheben. Etwaige, bei Auftragserteilung nicht ersichtlicher Aufwand für Funktionen kann nach Absprache gesondert nachträglich beziffert und berechnet werden.Hiernach ist die betreffende Funktionsprüfung zu wiederholen. Die Abnahme darf nicht verweigert werden wegen unerheblicher Abweichungen der Leistung von der Leistungsbeschreibung.

7. Schlussbestimmungen
7.1. Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

7.2. Sofern der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder er keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, so ist der Firmensitz des Anbieters ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten.