Das EU-U.S. Privacy Framework und was es bewirkt
In den letzten Jahren gab es mehrere Versuche, den Datenaustausch zwischen der EU und den USA sicher und rechtlich abzusichern. Zunächst bestand das sogenannte Safe-Harbor-Abkommen, das jedoch 2015 vom Europäischen Gerichtshof gekippt wurde, da es nicht ausreichend Schutz für personenbezogene Daten bot. Daraufhin wurde das EU-US Privacy Shield eingeführt, das allerdings 2020 ebenfalls für ungültig erklärt wurde, da es die Datenschutzstandards der EU nicht erfüllte.
Diese Entwicklungen machten es notwendig, ein neues Abkommen zu schaffen – das EU Privacy Framework, dass im Juli 2023 in Kraft trat. Es soll EU-Bürgern besseren Schutz ihrer Daten bieten und Websitebetreibern klare Regeln für den Datentransfer an die Hand geben.
Was ist das EU Privacy Framework?
Das EU Privacy Framework baut auf der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) auf und schafft präzisere Vorgaben für die Verarbeitung personenbezogener Daten von EU-Bürgern. Es definiert klare Richtlinien für den Datenaustausch mit Ländern außerhalb der EU, insbesondere mit den USA. Ziel ist es, das Risiko von Datenmissbrauch zu verringern und den Nutzern eine bessere Kontrolle über ihre Daten zu ermöglichen.
Damit ein US-Unternehmen als vertrauenswürdiger Datenempfänger gilt und den Anforderungen des Data Privacy Frameworks entspricht, muss es ein Selbstzertifizierungsverfahren beim US-Handelsministerium (Department of Commerce, DoC) durchlaufen. Im Rahmen dieses Verfahrens reicht das Unternehmen verschiedene Dokumente ein. Sind alle Unterlagen geprüft und vollständig, wird es in die Data Privacy Framework (DPF)-Liste aufgenommen und gilt damit offiziell als zertifiziert nach den Vorgaben des neuen Datenschutzrahmens.
Da dies eine gewisse Zeit in Anspruch nimmt, erfolgt aktuell bzw. auch zukünftig eine Erweiterung der Liste der Dienstleistungsunternehmen, die das Prozedere für die Anforderungen des Data Privacy Framework durchlaufen haben.
So enthält der Generator von E-Recht24 enthält in den letzten Versionsaktualisierungen der letzten Monate jeweils auch Anpassungen hinsichtlich der Dienstleister und Unternehmen, die dem Data Privacy Framework beigetreten sind.
Maßnahmen die Websitebetreiber prüfen und bei Bedarf umsetzen sollten
Auswahl vertrauenswürdiger Partner
Für Websitebetreiber bedeutet das EU Privacy Framework, dass sie prüfen müssen, mit welchen Unternehmen und Dienstleistern sie zusammenarbeiten. Wer personenbezogene Daten an Dritte übermittelt – sei es für Webanalyse, Marketing oder Hosting – muss sicherstellen, dass diese den strengen EU-Datenschutzrichtlinien entsprechen. Dienstleister außerhalb der EU, insbesondere in den USA, müssen jetzt spezielle Zusagen zum Datenschutz machen, um als rechtskonform zu gelten.
Aktualisierung der Datenschutzerklärung
Ein wichtiger Punkt ist die Anpassung der Datenschutzerklärung. Welche Daten werden erhoben, an welche Dritten sie weitergegeben werden und entspricht die Datenverarbeitung den Standards des EU Privacy Frameworks.
Ergänzung eines Opt-In für spezifische Datenübermittlungen
In einigen Fällen kann es notwendig sein, ein Opt-In für bestimmte Arten der Datenübermittlung einzurichten, insbesondere wenn sensible Daten an Drittstaaten übermittelt werden. Hier sollten klare und verständliche Erklärungen bereitgestellt werden, damit Nutzer aktiv entscheiden können.
Regelmäßige Überprüfung der Datenschutzmaßnahmen
Da sich die Datenschutzregelungen laufend weiterentwickeln, ist es ratsam, die eigenen Datenschutzmaßnahmen regelmäßig zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen. Damit stellen Websitebetreiber sicher, dass sie stets auf dem neuesten Stand sind.
E-Recht24 hat hier einen Beitrag über das EU Privacy Framework veröffentlicht, der die notwendigen Anpassungen gut und verständlich erklärt. Sie benötigen Unterstützung bei der Pflege und Wartung Ihrer Website? Fragen Sie uns, wir stehen hier gerne zur Verfügung.
Hinweis: wie bieten keine Datenschutzberatung. Dies obliegt zertifizierten Datenschutzbeauftragten, die sich um alle Belange in Punkto Datenschutz für Ihr Unternehmen kümmern. Alle Informationen wurden sorgfältig recherchiert. Jedoch übernehmen wir für die oben genannten Inhalte keine Haftung und keine Gewähr. Sie sind auf der Suche nach einem Datenschutzbeauftragten oder sind interessiert an den Leistungen von E-Recht Premium? Wir helfen Ihnen hier als Agenturpartner für E-Recht24 und mit unserem Netz an erfahrenen Datenschutzbeauftragten gerne weiter.
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