Widerspruchsmöglichkeit bereitstellen

Bei der Analyse mit Piwik werden Cookies auf dem Rechner des Nutzers gespeichert. Gem. § 15 Absatz 3 TMG ist eine Widerspruchsmöglichkeit seitens des Besucher datenschutzrechtlich notwendig. Dieser Widerspruchsmöglichkeit sollte dem Besucher bei Erstbesuch der Seite sowie zusätzlich in der Datenschutzerklärung zugänglich gemacht werden.

Es gibt die unterschiedlichsten Meinungen, wie dieser Empfehlung entsprochen werden sollte, da sich vor allem die Widerspruchsmöglichkeit bei Erstbesuch schwierig gestaltet. Um dem Besucher auf auf der ersten Seiten diese Möglichkeit zu geben, habe ich in meiner Sidebar einen Hinweis-Link auf die eigentliche Widerspruchsmöglichkeit im Impressum positioniert.

Widerspruchsmöglichkeit einrichten

Piwik bietet in Version 1.6 die Möglichkeit, unter Einstellungen / Privatsphäre / die „Piwik-Deaktivierung für Besucher“ an.   Man kann den dort bereit gestellten Text in Form eines Iframe in seine Datenschutzerklärung einfügen oder ggfs. auch im Footer wenn gewünscht.

Piwik-Deaktivierung_Besucher1

Einen weitere sehr gute Formulierung für die Piwik-Datenschutz-Problematik habe ich bei https://spreerecht.de gefunden. Das dort angegebene Datenschutzmuster ist es auf jeden Fall wert, angeschaut zu werden, um es in seinem Impressum anzuwenden. Man darf es verwenden und kann es auf seine Bedürfnisse entsprechend ändern.

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