TDDDG - Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz

Das TDDDG –  das Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz

Wenn ich meinen Kunden die Änderung von TTDSG auf die TDDDG darlege, sehe ich erstmal nur Fragezeichen. Das  Thema TDDDG steht seit einigen Wochen bzw. Monaten im Raum. Das TDDDG  trat mit einer anderen Benennung, nämlich dem TTDSG bereits im Dezember 2021 in Kraft. Die Bezeichnung TTDSG stand hier für  „Datenschutz-Gesetz für Telekommunikation und Telemedien“.

Das nun geltende TDDDG enthält eigentlich keine Änderungen, sondern wurde „namentlich“ abgelöst durch das im Mai 2024 in Kraft getretene „Digitale-Dienste-Gesetz“ (DDG). Somit ergab sich die neue Bezeichnung TDDDG, dieser lautet in langer Form „Gesetz über den Datenschutz und den Schutz der Privatsphäre in der Telekommunikation und bei digitalen Diensten“ .

Inhaltlich hat sich wie oben erwähnt vom TTDSG zum TDDDG eigentlich nichts bzw. wenig, außer dass nun von digitalen Diensten und nicht mehr von Telemedien gesprochen wird. Mit dem TDDDG wurden die früheren Gesetze, d.h. das Telekommunikationsgesetz (TKG) und das Telemediengesetz (TMG) teils zusammengeführt und die Inhalte wurden dabei den zwischenzeitlich bestehenden modernen digitalen Diensten angepasst, was sicher sinnvoll ist.

Vorrangig wird mit dem Gesetz vor allem die europäische ePrivacy-Richtlinie 2002/58/EG, 2009 umgesetzt oder ergänzt. Beispielsweise sind Regelungen zu Cookies (Einwilligungen) durch die Richtlinie 2009/136/EG nun auch in nationales Recht umgewandelt worden.

Zielsetzung ist hierbei wie immer, im Wandel der digitalen Welt für mehr Rechtssicherheit und Rechtsklarheit zu sorgen. Dies soll dem Schutz der Privatsphäre im digitalen Raum dienen.

Was bedeutet das für Websitebetreiber?

eRecht24* (Partnerlink) hat das sehr gut zusammengefasst in einem Beitrag, den Sie unten finden. Neben der Prüfung und gegebenenfalls Anpassung der Cookie Banner und Einwilligungen ist auch die Aktualisierung der Datenschutzerklärung ein Punkt. Hier die Ansicht der Aktualisierungen aus der Changelog von E-Recht24 aus dem Mitgliederbereich. Ein weiterer Punkt ist die Änderung der Rechtstexte bei einigen Diensten hinsichtlich des EU Privacy Framework.

Neben der Betreuung unserer Kunden ist auch anderen Websitebetreibern aus unserer Sicht empfohlen, sich mit diesen Änderungen auseinanderzusetzen und diese zu berücksichtigen. Sie benötigen Unterstützung bei der Pflege und Wartung Ihrer Website? Fragen Sie uns, wir stehen gerne zur Verfügung.

Nachfolgend verlinkt noch der Beitrag von E-Recht24 zu diesem Thema:  TDDDG ersetzt TTDSG: Was Unternehmen, Webseitenbetreiber und Agenturen jetzt wissen müssen

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