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Vertrag zur Auftragsverarbeitung vom Hoster wichtig

Wer eine Website betreibt und hierfür Leistungen eines Hosters in Anspruch nimmt, benötigt seit spätestens Mai 2018 einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung vom Hostinganbieter. Je nach Anbieter ist der Abschluss auf elektronischem Wege im Backend des Kundenaccounts oder aber per Post bzw. durch Unterschrift zu tätigen.

Da ein Passus zu diesem Thema nun auch in der aktuellen Datenschutzerklärung nach E-Recht24 enthalten ist,  möchten wir hiermit nochmals auf die Notwendigkeit hinweisen. Jeder sollte bei Unsicherheiten nochmals seine Unterlagen prüfen, ob ein Vertrag zur Auftragsverarbeitung vorliegt.

Wer keinen Vertrag zur AV vom Hoster vorliegen hat, sollte mit dem Hoster Kontakt aufnehmen. Da auch von Seiten der Hostinganbieter dieser Vertrag zur Auftragsverarbeitung verpflichtend vorhanden sein muss, werden diese gerne behilflich sein.