
Braucht eine Website eine Barrierefreiheitserklärung, wenn sie diese nicht umsetzen muss?
Eine Website benötigt nur dann eine Barrierefreiheitserklärung, wenn sie nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) tatsächlich verpflichtet ist, barrierefrei zu sein. Das bedeutet:
Keine Pflicht zur Barrierefreiheit (z. B. weil Sie ein Kleinstunternehmen sind oder Ihre Website nur rein informativ ist):
Dann müssen man auch keine Barrierefreiheitserklärung veröffentlichen.
Pflicht zur Barrierefreiheit (z. B. weil man Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr für Verbraucher anbietet und kein Kleinstunternehmen ist):
Dann ist eine Barrierefreiheitserklärung verpflichtend und muss auf der Website gut auffindbar veröffentlicht werden.
Wenn Sie nicht zur Barrierefreiheit verpflichtet sind, entfällt auch die Pflicht zur Barrierefreiheitserklärung. Ein reiner Webauftritt zur Firmenpräsentation oder eine Website eines ausgenommenen Kleinstunternehmens benötigt keine solche Erklärung.
https://www.activemind.legal/de/guides/barrierefreiheitserklaerung/
Hinweis: Alle bereitgestellten Informationen dienen ausschließlich der Vorabinformation und stellen keine Rechtsberatung dar. Trotz sorgfältiger Recherche übernehmen wir keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte. Eine Haftung für Schäden, die aus der Nutzung dieser Informationen entstehen, ist ausgeschlossen. Für eine verbindliche rechtliche Einschätzung wenden Sie sich bitte an eine qualifizierte Rechtsberatung. Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.