Abmahnung Google Font

28.10.2022 – Update Abmahnwelle Google Font

Die Entwicklungen hinsichtlich der Abmahnwelle haben in den letzten 2 Wochen nochmal Fahrt aufgenommen. Erfreulicherweise hat aber auch die Gegenwehr zugenommen. In Kurzform: die Anzahl an Abmahnungen allein im September und Oktober geht wohl zwischenzeitlich in die Millionen.

Man mag nicht darüber nachdenken, welchen gesamtwirtschaftlichen Schaden diese Abmahnungen anrichten: bei Websitebetreibern, die sich vielleicht 3-4 Stunden mit diesem Thema beschäftigen und ihre Anwälte bemühen, oder auch Agenturen, die sich 150 – 250 Stunden (je nach Agenturgröße sicher auch länger) seit Wochen mit diesem Thema beschäftigen, um einfach Ärger von den Kunden nach Möglichkeit abzuwehren. Manche Agenturen prüfen das je nach Kundenverhältnis unentgeltlich und nehmen Änderungen vor (wir – abhängig vom Kundenverhältnis), manche eben nicht.

Daher mit großer Genugtuung – danke auch hier für eine Info durch unsere geschätzten Kunden & Partner: 

  1. Das Landgericht Baden-Baden erlässt einstweilige Verfügung gegen Google Fonts-Abmahner – hier geht es zum Beitrag lhw-law.de
  2. es gibt zwischenzeitlich einige Muster zur Verfassung eines Abwehrschreibens, wir verlinken hier einige Beispiele ganz unten im Beitrag
  3. es wurde eine Website ins Leben gerufen hinsichtlich der vorrangig tätigen Anwaltskanzlei, die Website ist erreichbar unter der Domain killian-lenard.de, d.h. die Domain ist namentlich anders. Auch hier gibt es hilfreiche Informationen über die Kanzlei sowie die Abmahnungen, die von dieser Kanzlei ausgehen. Es ist zu vermuten, dass der Betreiber mindestens genauso genervt ist von diesem Thema wie wir. Danke für die Mühe an dieser Stelle.
  4. Zu guter Letzt gibt es zahlreiche Informationen darüber, dass viele Betroffene eine Kopie der Abmahnung an die jeweils zuständigen Anwaltskammer gesandt haben. Die Anwaltkammer hat wohl mittlerweile eine nicht unbeträchtliche Anzahl an Kopien von Abmahnungen erhalten. Es ist zu hoffen, dass sie entsprechende Maßnahmen ergreift – die Hoffnung stirbt zuletzt. Die zuständige Anwaltskammer der RA Lenard Kilian finden Sie hier: ra-lenard.de

Danke an unsere Kunden

In diesem Zusammenhang möchte ich mich bei allen Kunden bedanken, die in den letzten Wochen konstruktiv und hilfreich ihre Hilfe und Unterstützung angeboten haben. Es ist wirklich eine Bereicherung festzustellen, dass man zusammenarbeitet, um mögliche “Unbill” gemeinsam zu unterbinden. Dafür macht man dann auch  gerne viele Überstunden, weil die aktuelle Lage es erfordert. Verschiedene Anwaltsmeinungen geben immer eine gute Einschätzung neben den mittlerweile vorliegenden veröffentlichten Meinungen. Hier also nochmal ein ausdrückliches Danke! Es ist schön, Sie als Kunden zu haben…

Hat web by michi ihre Arbeit richtig gemacht? Ja

Ich möchte das hier ziemlich öffentlich darstellen. Wir haben von gesamt ca. 200 Websites bisher 5 Kunden mit Abmahnungen, diese haben ihre Websites bisher i.d.R. selber gepflegt und aktualisiert. Aber es muss gesagt werden, dass auch bei Kunden mit Wartungsvertrag theoretisch Abmahnungen nicht unmöglich sind…

Dies aus folgenden Gründen

1) die Thematik mit den zusätzlich möglichen Google Font-Server-Verbindungen aufgrund externer Dienste und der Nutzung von Plugins  standen bisher nicht im erforderlichen Fokus. Ich gehe davon aus, dass dies ursächlich für ein Großteil der Abmahnungen überhaupt ist, d.h. viele Websitebetreiber und Agenturen betrifft. Diese Thematik wird nun zukünftig fortlaufend kontrolliert im Rahmen der Updates. Wichtig ist für “Selbstpfleger”, dass diese ebenfalls zukünftig ein Auge auf dieses Thema haben.. man sollte das nach Änderungen / Updates / Nutzung neuer Dienste jetzt immer prüfen.

2) die Thematik überhaupt erst seit 2018 besteht, und hier bis Januar 2022 nicht abschließend geklärt wurde, was genau “Pflicht und was Empfehlung” war. D.h. vorher erstellte Sites ohne Wartungsvereinbarung waren hier ebenfalls nicht unter Beobachtung… wir haben in den letzten Wochen aber auch hier viele Websites stillschweigend überprüft, sofern ein Kundenkontakt besteht, um auf eventuell notwendige Änderungen hinzuweisen (Angaben ohne Anspruch auf Durchführung und Gewährleistung) und mögliche Abmahnungen zu vermeiden.

Falls Sie hier Bedarf haben oder unsicher sind, einfach melden. Wenn Sie eine Abmahnung erhalten sollten, auch bitte melden.

3) Seit Januar 2022 ist dieses Thema nun geklärt, .. und auch jetzt sind ja je nach Websitekonfiguration noch externe Serververbindungen möglich. Wir reden hier von Verbindungen zu Google Diensten oder weiteren externen Diensten etc. Diese müssen nun entsprechend mittels Consent Banner blockiert werden bis eine Einwilligung durch den Benutzer erfolgt.  Von daher muss man neben dem ganzen Durcheinander, den dieses Urteil geschaffen hat, auch feststellen, dass nun endlich Klarheit besteht.

Bei einer Abmahnwelle, die anscheinend Millionen Websitebetreiber betrifft, sehen wir uns also noch in einem “ordentlichen Bereich” … muss ja zur Ehrenrettung auch mal gesagt werden.

Es wird aber für uns zukünftig so sein, dass wir die Websites, die wir warten, nun auch entsprechend auf diese Thematik hin prüfen müssen.

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Abmahnwelle Google Font

Stand:  05.10.2022

Nachfolgend Informationen zur derzeit grassierenden Abmahnwelle in Bezug auf den Google Font.

  • unzählige Websitebetreiber erhalten derzeit Abmahnungen zum Thema Google Font
  • Neben den Informationen unten möchte ich besonders das YouTube Video von Dr. RA Max Greger mit seiner persönlichen Einschätzung und Meinung hervorheben
  • Weiterhin die immer wieder aktualisierten und informativen Beiträge von RA Solmecke und E-Recht 24 – Abmahnungen Google Font .
  • Sehen Sie sich unten die Hinweise unter “ Was soll ich machen, wenn ich eine Abmahnung erhalte” an.
  • Nach unserem Kenntnisstand treffen seit einigen Tagen zigtausende Abmahnungen bundesweit ein, oft mit dem gleichen Aufbau…
  • Tipp: lesen Sie neben dem Beitrag von E-Recht 24 auch  die Kommentare unter dem Beitrag,  diese sind ebenfalls sehr aufschlussreich und geben einen guten Überblick über die vielen betroffenen Websitebetreiber sowie die unglaublich große Dimension.

Ein Urteil des Landgerichts München hat eine riesige Massen-Abmahnwelle ausgelöst, die derzeit wohl viele tausende Websitebetreiber betrifft. Einem Kläger wurden in einem Gerichtsurteil im Januar 2022 100,- Schmerzensgeld bzw. Schadenersatz zugesprochen, weil dieser die Website des Beklagten besucht hatte, und dabei serverseitig Google Fonts geladen wurde, ohne das hierfür vorher die Einwilligung eingeholt wurde.
Der Kläger fühlte sich in “seinen Persönlichkeitsrechten verletzt”, weil Google so unter Umständen seine IP-Adresse erfassen konnte. Um herauszufinden, dass dieser Code geladen wurde, muss man den Quellcode der Website explizit untersuchen.

Was sind Google Fonts überhaupt?

Google Fonts werden seit vielen Jahren von Google kostenlos zur Verfügung gestellt, es gibt über tausend Schriftarten. Google Fonts werden nach persönlicher Einschätzung auf einem Großteil moderner Websites eingesetzt. Es wird empfohlen Google Fonts lokal zu installieren, um eine Verbindung zu den Google-Servern zu verhindern. Wenn nicht anders machbar, muss mittels Cookie Consent-Banner vorab eine Einwilligung eingeholt werden, bevor Google Fonts serverseitig geladen werden dürfen.

In einigen Fällen ist es schwierig Google Font serverseitig zu vermeiden, gerade wenn man unterschiedliche Google-Dienste in Anspruch nimmt, oder andere externe Dienste, Plugins oder Tools einsetzt, die Google Font serverseitig implementiert haben. Hier gilt es wie oben bereits erwähnt, den Font zu blockieren bis zur Einwilligung. Bei Nicht-Einwilligung sollte entsprechend ein alternativer Font geladen werden.

Abmahnung als Geschäftsmodell

Einzelne Kanzleien und Privatpersonen versuchen derzeit mit dem oben genannten Urteil nun schnelles Geld zu verdienen und mahnen nun im großen Stil Website-Betreiber ab. Die Kosten einer Abmahnung liegen nach unserem Kenntnisstand bei ca. 170,- bis 300,- EUR. Die Anzahl der Abmahnungen muss in die zig Tausende gehen.

Update 28.10.2022: nach unbestätigten Angaben sprechen manche zwischenzeitlich allein im Zeitraum September und Okt. 2022 von über 1,3 Millionen Abmahnungen.

Wie kommt es zu den Google Font-Verbindungen?

Google Fonts sollen lokal installiert werden, dies ist seit DSGVO vom Mail 2018 im Gespräch und war bisher eine Empfehlung, die durch das neue Urteil im Januar 2022 nun eine Bestätigung gefunden hat.  Allerdings können auch bei lokal installiertem Font teils durch die Aktualisierung von Plugins oder die nachträgliche Nutzung externer Dienste (Marketingtools, Buchungstools usw. ) unbemerkt und automatisiert neue Google Server-Verbindungen entstehen. Diese müssen dann gefunden, korrigiert, entfernt oder blockiert werden. Bei der Nutzung bestimmter Dienste wird auch zukünftig Google Font serverseitig geladen werden, hier muss dann entsprechend vorab eine Einwilligung durch den Besucher erfolgen.

Wir prüfen seit Wochen die Websites unserer Kunden und arbeiten diese bei Bedarf nach. Die Wartungskunden hier selbstverständlich zuerst, wir prüfen aber möglichst alle Websites von Kunden mit bestehendem Kundenkontakt. Wenn Sie hier unsicher sind oder Bedarf haben, schreiben Sie uns einfach an.

Zusätzlich werden wir zukünftig immer nach Änderungen und Updates eine Prüfung auf eventuelle neue Google Server-Verbindungen vornehmen, diese dann bei Bedarf entfernen und werden den korrekten Zustand dokumentieren mittels Screenshot und Datum.

Google Font Sources

Was soll ich machen, wenn ich eine Abmahnung erhalte?

Auch wenn wir keine Empfehlung geben können und dürfen, kristalliert sich klar heraus, dass es sich hier um geschäftsmäßige Abmahnungen handelt, die mit der Verletzung von Persönlichkeitsrechten wenig zu tun hat. Die meisten Kanzleien dürfen ohne Manda auch nicht empfehlen, aber eine Zahlung ist häufig nicht die erste Option.

Man sollte die Abmahnung inkl. der Nachweise gegebenenfalls prüfen, bei Unsicherheit sollte man einen Anwalt zu Rate zu ziehen. Die Kanzleien und Kläger nutzen wohl immer die gleichen Namen, so dass es sich um eine systematische Vorgehensweise handelt. Wir haben hier einige Informationen für Sie zusammengetragen. Es gibt mittlerweile sehr viele Muster für Abwehrschreiben, die wir gerne unten verlinken.

E-Recht 24 gibt in einem Beitrag sehr umfassend Informationen, Einschätzungen und auch Tipps zu möglichen  Reaktionen auf ein Abmahnschreiben. Hier sind die Kommentare unten auch sehr zu empfehlen, da sich hier viele Betroffene zu Wort melden und einige gute Tipps liefern. Außerdem wird einem hier die Größe der Abmahnwelle deutlich.

Hierzu ein sehr empfehlenswertes Video auf You Tube von RA Dr. Max Greger über Abmahnungen der Kanzlei Lenard…und seine persönliche Meinung, … für uns bietet dies nach unserer persönlichen Meinung eventuell eine gute Hilfestellung… wir können aber keine Empfehlung geben.

Die renommierte Kanzlei von RA Solmecke stellt in dem nachfolgend verlinkten Beitrag viele Informationen und ein Musterschreiben zur Abwehr zur Verfügung “ Abmahnwelle wegen Google-Webfonts: Mit unserem Musterschreiben reagieren Sie richtig! ” Wer das Technische oben im Beitrag nicht lesen möchte, im unteren Teil beginnen die für Sie vielleicht interessanteren Textabschnitte.

Noch ein paar weitere Informationen nach Recherche. Es handelt sich hier um unsere rein persönliche Meinung und Einschätzung.

  • das Datum des Zahlungseingang soll oft schon verstrichen sein, bevor die Abmahnung überhaupt eintritt. Dies ist vermutlich der Massenabfertigung der Briefversendung geschuldet.
  •  man sollte nicht sofort zahlen und sollte bei Unsicherheit seinen Anwalt fragen. Wer direkt zahlt, gibt damit auch direkt eine Unterlassungserklärung ab, was weitreichende Folgen haben kann.
  • Die Kanzlei Solmecke und weitere Kanzleien sowie Interessensvertretungen stellen in ihren Beiträgen Mustervorlagen zur Abwehr zur Verfügung.
  • Die Abmahnungen werden mit normaler Post und nicht per Einschreiben versandt.
  • es handelt sich immer um die gleichen Kanzleien und oft auch die gleichen Kläger…“Wung oder Ismail” sind Namen, die oftmals genannt werden.
  • die unterschiedlich angedrohten Maßnahmen sind nach Meinung verschiedener Stimmen rein zeitlich, technisch und organisatorisch nicht realistisch umzusetzen bei den zig Tausenden Abmahnungen. Auch sind die Nachweise teils als zweifelhaft angesehen aufgrund der dort enthaltenen Angaben.
  • der Betrag ist mutmaßlich auch deswegen relativ niedrig angesetzt, um verängstigte Websitebetreiber dazu zu animieren, schnell direkt zu zahlen, um das Thema für sich zu erledigen… hier die oben genannten Informationen nutzen.

Es bleibt abzuwarten, welchen Umfang diese Abmahnungen nehmen… Update 28.10.2022: nach unbestätigten Angaben soll das mittlerweile in die Millionen Abmahnungen gehen.
Für weitere Informationen und Fragen stehen wir jederzeit per Tel. oder Mail zur Verfügung.

Hinweis: wir sind keine Rechtsberatung und dürfen keine Empfehlungen geben geschweige denn Rechtsberatungen durchführen. Wir können Ihnen aber bei der Beseitigung von oben genannten Google Fonts-Verbindungen helfen und auch die uns vorliegenden Informationen mit Ihnen teilen.