Export und Löschen personenbezogener Daten in WordPress

Mit dem Update auf WordPress 4.9.6 ist ein Feature hinzugekommen, um die europäischen Nutzer von WordPress in Einklang mit der DSGVO zu bringen. Das ist mehr als erfreulich und die Funktionalität möchte ich hier kurz zeigen.

Um der DSGVO gerecht zu werden, müssen Benutzer ab 25.5.2018 die Möglichkeit haben, Ihre auf einer Website hinterlassenen Daten wie z.B. Kommentare etc. abzurufen oder löschen zu lassen.  Dies ist mit WordPress Version 4.9.6 jetzt möglich.

Das Ganze funktioniert wie folgt:

Möchte ein Nutzer Informationen über seine Daten, kann er den Website-Betreiber per E-Mail anfragen. WordPress bietet nun unter Werkzeuge die Möglichkeit nach Angabe der angefragten E-Mail-Adresse oder des Benutzernamens die Informationen für einen Versand zu erzeugen .
D.h. es wird nach weiterer Bestätigungsmail ein html-Format erzeugt, das als zip an den anfragenen Nutzer ausgeliefert wird.

1.Die Abfrage durch den Webmaster erfolgt wie nachstehend sichtbar unter Werkzeuge. Hiermit kann er nach Eingabe der betroffenen E-Mail-Adresse eine Abfrage starten, so dass der anfragende Nutzer eine Bestätigungs-Mail erhält.

In der eingehenden Mail muss der anfragende Nutzer die Anforderung über einen Link bestätigen.

Hat er den Link bestätigt, erhält er eine Nachricht von WordPress, dass im nächsten Schritt eine E-Mail folgen wird, mit der er die von ihm angeforderten Informationen abrufen kann. Der Webmaster müsste nun im nächsten Schritt die Informationen zum Abruf erzeugen. Er kann diese Daten als .html herunterladen oder per E-Mail versenden.

Im nächsten Schritt kann dann der Nutzer dann unter Abruf eines Links diese Informationen als .html-Datei (verpackt als .zip-Datei) herunterladen.

Das Ganze sieht dann beispielsweise so aus, nachfolgend zwei Ansichten.

Eine super Funktion, die allen WordPress-Nutzern eine große Sorge abnimmt und WordPress hinsichtlich der DSGVO-Konformität ein großes Stück weiterbringt.